Installation von Solaranlagen / Solartechnik, Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern
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DGS e.V. begrüßt Novelle des Baugesetzes mit Solaroption

Der Bundestag hat eine Novelle des Baugesetzbuches in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Für die Solarenergie am wichtigsten ist der Passus, dass Kommunen zukünftig bei städtebaulichen Verträgen die Nutzung von Solaranlagen für die Wärme-, Kälte- und Elektrizitätsversorgung vorschreiben (§ 11 BauGB Absatz 1 Satz 2 Nr. 4) können.
Zukünftig können Kommunen bereits bei der Festlegung von Bebauungsplänen Vorgaben über die Art der Energieversorgung machen.

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) tritt seit 1975 für die umfassende Etablierung der Solartechnik in der Gesellschaft und damit in Energieversorgung und Bauwesen ein. Sie ist sich deshalb der Bedeutung heutigen Schrittes besonders bewusst.

Mit der nachhaltigen Verankerung der Solartechnik in Gebäude- und Stadtplanung steigen die Anforderungen des klassischen Ingenieurwesens an die Solarbranche sich in vorhandene Regelwerke und Qualitätssicherungssysteme des Bauwesen zu integrieren. Hierzu gehört die Entwicklung von anerkannten Regeln der Technik für Komponenten und Planung sowie die Definition der guten fachlichen Praxis für Installation und Wartung von Solarenergieanlagen.

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Quelle: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.