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Bundesrat stimmt Novelle des EEG zu
Nach dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss hat der Bundesrat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am 09.07. 2004 verabschiedet. Damit steht dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. August nichts mehr im Weg. Die Branche reagierte erleichtert. "Damit stellen sich auch unionsgeführte Bundesländer hinter den Ausbau der erneuerbaren Energien. Jetzt können endlich Investitionen in Milliardenhöhe getätigt werden. Mit Wasser, Wind, Sonne, Erdwärme und Bioenergie schaffen wir sauberen Strom und Tausende neue Jobs", sagte Johannes Lackmann, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE).
Zwar habe die Unionsmehrheit im Bundesrat schlechtere Förderbedingungen für die Windkraft erwirkt. Dennoch sei das beschlossene Gesetz insgesamt ein großer Gewinn für alle erneuerbaren Energieträger. Neue Netzzugangsregelungen, bessere Vergütungen für nachwachsende Rohstoffe und Erdwärmekraftwerke führen aus Sicht des BEE dazu, dass Ökostrom bald deutlich höhere Anteile am Verbrauch deckt. Mittelfristig werde Strom aus erneuerbaren Energien billiger sein als der umweltschädliche Strom aus "den alten Energien".
Solarstrom-Anlagen erhalten, wie im Vorschaltgesetz seit Januar bereits geregelt, eine Grundvergütung von 45,7 Cent pro Kilowattstunde. Für Solarstrom-Anlagen auf Gebäudedächern erhöht sich diese Vergütung je nach Leistungsgröße. Fassadenanlagen erhalten zudem einen Bonus von fünf Cents pro Kilowattstunde. Bei Freiflächenanlagen vermindert sich der Vergütungssatz für Neuanlagen ab 2006 jährlich um 6,5 Prozent anstatt wie bisher um fünf Prozent.
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Quelle: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.
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