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KfW-Programm CO2-Minderung
Gesetzesgrundlage:
Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen in Wohngebäuden sowie Errichtung von KfW-Energiesparhäusern
Wer kann Anträge stellen?
Träger der Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts)
Programmkonditionen:
Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Gefördert werden u.a. Maßnahmen an bestehenden und neuen Wohngebäuden zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der unmittelbar durch die Nutzung der Anlage veranlassten Maßnahmen, und zwar die Installation von Wärmepumpen, Biogas-Anlagen, geothermischen Anlagen, Wärmetauschern, Wärmerückgewinnungs-Anlagen sowie solarthermischen und Photovoltaik-Anlagen.
Es wird ein langfristiges, zinsgünstiges Darlehen (i.d.R. 10-30 Jahre Laufzeit) mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren gewährt.
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% des Investitionsbetrages, jedoch maximal 5 Mio EUR. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen halbjährlichen Raten, während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen zu zahlen.
Aktuelle Zinssätze
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
Antragstelle:
Hausbank, KfW-Niederlassung
Kredit-Informationen erhältlich bei
KfW
Palmengarten 5-9
60325 Frankfurt
Info-Telefon: 0180 / 1335577
Fax-Abruf unter : 0180 / 2312355
www.kfw.de
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