Informationen zur Finanzierung und Förderung von Solaranlagen
elektro

DtA-Programm zur Solarförderung

Gesetzesgrundlage:
Finanziert werden Vorhaben zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen, die der Zielsetzung des ERP- Umwelt- und Energiesparprogramms entsprechen.

Wer kann Anträge stellen?
In- und ausländische Unternehmen und freiberuflich Tätige mit einem konsolidierten Jahresumsatz bis zu 250 Mio. EUR

Programmkonditionen:
Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Finanzierungsanteil bis zu 75% der Investitionskosten für KMU und bis zu 100% für Unternehmen, die in Erneuerbare Energien investieren.
Der Kredit hat eine maximale Laufzeit von bis zu 20 Jahren (KMU), davon bis zu 3 Jahre tilgungsfrei bzw. im 2. Fall bis zu 10 Jahren und bis zu 2 Jahre tilgungsfrei.
Zinssatz derzeit 5,37 % für die ersten 10 Jahre, dann neu festgelegt;

Auszahlung: 96 %; Zusageprovision 0,25 % p.M.
Höchstbetrag: i.d.R. 5 Mio. EUR

Kombination von DtA-Programmen ist möglich, der Finanzierungsanteil liegt dann zusammen grundsätzlich bei 75%, für kleine und mittlere Unternehmen bei 100% der förderfähigen Investitionskosten.

Antragstelle:
Hausbank bzw. Deutsche Ausgleichsbank