Informationen zur Finanzierung und Förderung von Solaranlagen
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Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG

Seit 1. Januar 2004 gelten neue Vergütungssätze.

Das vom Deutschen Bundestag am 27.11. 2003 verabschiedete Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG trat am 1.1. 2004 in Kraft. Die Solarstromvergütung ist nun wie folgt geregelt:

- Die Grundvergütung beträgt 45,7 Cent/kWh.

- Wenn die Anlage ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einerLärmschutzwand angebracht ist, erhöht sich die Vergütung
1. bis einschließlich einer Leistung von 30 Kilowatt um mindestens 11,7 Cent/kWh (also 57,4 Cent/kWh für 2004)
2. ab einer Leistung von 30 Kilowatt um mindestens 8,9 Cent/kWh (54,6 Cent/kWh für 2004) und
3. ab einer Leistung von 100 Kilowatt um mindestens 8,3 Cent/kWh (54 Cent/kWh für 2004)

- Die Mindestvergütungen erhöhen sich um jeweils weitere 5,0 Cent/kWh, wenn die Anlage nicht auf dem Dach oder als Dach des Gebäudes angebracht ist und einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bildet. Das heisst, für Fassadenanlagen gibt es eine Vergütung von 62,4 Cent/kWh (bei einer Anlage bis 30 kW).

- Weitere Bestimmungen (z.B. wenn die Anlage nicht an oder auf einer baulichen Anlage angebracht ist) entnehmen Sie bitte dem Gesetzestext.


Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Gesetzesgrundlage:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 1. April 2000 verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien aufzunehmen und zu vergüten.

Die erhöhte Einspeisevergütung ist mit anderen Förderprogrammen koppelbar und gilt auch für Großunternehmen.

Es ist den Betreibern freigestellt, den gesamten Solarstrom einzuspeisen oder nur den Teil, den sie nicht selbst verbrauchen. Der Netzbetreiber muß den gesamten angebotenen Solar-Strom abnehmen und vergüten.

Wer kann Anträge stellen?
Alle Besitzer und Betreiber von PV-Anlagen bis zu einer Größe von 5 MW (für Anlagen auf freiem Gelände maximal 100 kW) erhalten die erhöhte Vergütung vom Netzbetreiber.

Wie erfolgt die Finanzierung?
Der Netzbetreiber legt die Kosten für die erhöhte Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien auf die Netzdurchleitungsgebühren um. Somit tragen alle Stromkunden die Mehrkosten. Die Vergütung führte zu einer Erhöhung der Stromkosten von ca. 0,1 Cent/kWh.

Antragstelle:
Die erhöhte Einspeisevergütung zahlt Ihr netzbetreibender Energieversorger, bei dem Sie auch einen Antrag stellen.

Das EEG als Pdf-Download (Fassung aus dem Jahr 2000)

Ihre individuelle Solar-Förderung...