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KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Wer kann Anträge stellen?
Träger der Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).
Programmkonditionen:
Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Gefördert werden Investitionen in Wohngebäude, die im Jahr 1978 oder früher fertiggestellt wurden (nur Maßnahmenpakete 0-4).
Unter anderem wird auch der Einbau von solarthermischen Anlagen (oder Fotovoltaikanlagen im Rahmen mit weiteren Modernisierungs-maßnahmen) mit einem zinsverbilligten Darlehen gefördert. Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 20 Jahre bei mindestens einem und höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren. Es kann auch eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren bei mindestens einem und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden.
Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Annuitätendarlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird für die Maßnahmenpakete 0 bis 4 die energetische Sanierung eines Gebäudes zum "Niedrigenergiehaus im Bestand" (Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung) mit einem zusätzlichen Teilschulderlass des KfW-Darlehens gefördert.
Aktuelle Zinssätze
Förderfähig sind bis zu 100 % der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.), maximal jedoch 250 EUR pro qm Wohnfläche. Im Maßnahmenpaket 4 werden bei einer CO2-Einsparung von mindestens 35 kg pro qm Gebäudenutzfläche und Jahr maximal 200 EUR pro qm Wohnfläche gefördert, bei einer CO2-Einsparung von mindestens 30 kg pro qm Gebäudenutzfläche und Jahr maximal 150 EUR pro qm Wohnfläche. Im Maßnahmenpaket 5 beträgt die Förderung maximal 80 EUR pro qm Wohnfläche.
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
Antragstelle:
Hausbank, KfW-Niederlassung
Kredit-Informationen erhältlich bei
KfW
Palmengarten 5-9
60325 Frankfurt
Info-Telefon: 0180 / 1335577
Fax-Abruf unter : 0180 / 2312355
www.kfw.de
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