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Investitionszulage
Gesetzesgrundlage:
Gegenstand der Förderung sind Sanierung- und Erhaltungsaufwendungen von Gebäuden mit eigengenutztem Wohnraum und Mietwohnungsgebäuden. Die Förderung ist bis zum 31. 12. 2004 gültig und auf die neuen Bundesländer sowie Berlin-Ost beschränkt.
Wer kann Anträge stellen?
Abhängig von der Förderhöhe und dem Zielbereich - Personengesellschaften und Gemeinschaften, die begünstigte Investitionen vornehmen.
Höhe der Förderung und Zuschüsse? - 15 % bei Modernisierungsmaßnahmen (Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen) der eigenen Wohnung;
Bedingungen: das Haus oder die Eigentumswohnung wurde vor dem 1.1.1991 fertiggestellt, die Arbeiten wurden nach dem 31.12.1998 und vor dem 1.1.2005 vorgenommen; Bemessungsgrundlage sind Zahlungen für begünstigte Arbeiten soweit sie den Betrag von 2.500 EUR übersteigen
- 15 % für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungsgebäuden für Gebäude, die vor dem 1.1.1991 fertiggestellt worden sind (soweit die Summe den Betrag von 2.500 EUR übersteigt)
- 10 % für Mietwohnungsneubau im innerörtlichen Bereich (die Förderhöchstgrenze für Mietwohnungsneubau beträgt 2.000 EUR/m² Wohnfläche)
Antragstelle:
Anträge werden bei Ihrem zuständigen Finanzamt gestellt.
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