Informationen zur Finanzierung und Förderung von Solaranlagen
elektro

KfW-Programm CO2-Minderung

Gesetzesgrundlage:
Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen in Wohngebäuden sowie Errichtung von KfW-Energiesparhäusern

Wer kann Anträge stellen?
Träger der Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts)

Programmkonditionen:
Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Es wird ein zinsverbilligter Kredit gewährt: max. Kreditlaufzeit 20 Jahre, bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre, Zinssatz in den ersten 10 Jahren fest, danach wird der Zinssatz neu festgelegt.
Zinssatz derzeit: 4,33% effektiv (Auszahlungskurs 96%, Zusageprovision 0,25% p.M.)
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% des Investitionsbetrages, jedoch maximal 5 Mio EUR.
Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen halbjährlichen Raten, während der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen zu zahlen.

Eine Kumulierung mit der Ökozulage (Eigenheimzulage) und anderen Förderprogrammen (z.B. 100.000 Dächer-Programm) ist möglich.

Antragstelle:
Hausbank, KfW-Niederlassung

Kredit-Informationen erhältlich bei
KfW
Palmengarten 5-9
60325 Frankfurt
Info-Telefon: 0180 / 1335577
Fax-Abruf unter : 0180 / 2312355
www.kfw.de
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