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Versicherung und Ertragsgarantie Ihrer Solaranlage
Bevor Sie mit der Errichtung Ihrer PV-Anlage beginnen, sollten Sie sich auch über eine entsprechende Absicherung informieren. Dazu möchten wir Ihnen zunächst einige allgemeine Hinweise geben. Anschließend erfahren Sie, welchen Schutz wir Ihnen bieten können.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Ihrem Versicherer schriftlich nachzufragen, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz schon in bestehenden Verträgen (z.B. Privathaftpflicht) enthalten ist bzw. ob der Versicherer spezielle Pakete oder eine Deckungserweiterung anbietet.
Hierbei muß zwischen Sachschäden, die an der Anlage und Haftungsschäden, die durch die Anlage verursacht werden können, unterschieden werden.
Möglicherweise ist die PV-Anlage bei Personen- oder Sachschäden schon durch die Privathaftpflicht (selbst genutztes Einfamilienhaus) bzw. über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (z.B. eigenes Mehrfamilienhaus) versichert. Bei Unternehmen könnte ein Versicherungsschutz über die Betriebshaftpflicht bestehen.
Sachschäden, die an der Anlage entstehen (Sturm, Hagel, Blitz, Feuer), sind normalerweise durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, da die Anlage baulich als Bestandteil des Gebäudes gilt. Bitte fragen Sie auch für diesen Fall konkret bei Ihrem Versicherer nach. Eventuell ist der Abschluß einer gesonderten "Allgefahrenabsicherung" ratsam.
Ergänzend kann auch eine Ertragsausfallversicherung abgeschlossen werden, denn einen zeitweisen Stillstand der Anlage in Folge o.g. Schäden kann niemand ausschließen.
In jedem Fall müssen durch Versicherungsleistungen entstehende Mehrkosten in die wirtschaftliche Betrachtung einfließen. Ebenso sollte ein eventueller Anlagenausfall und der somit entstehende Ertragsausfall berücksichtigt werden.
Photovoltaik-Anlagen mit 10-Jahresgarantie
Für alle Anlagenkomponenten, die wir über unseren Handelspartner AET GmbH beziehen, können wir Ihnen eine 10 jährige Ertragsgarantie und Allgefahrenabsicherung bieten.
Versicherte Schäden und Gefahren:
· Bedienungsfehler
· Fahrlässigkeit, Vandalismus, Sabotage
· Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
· Versagen von Meß- oder Sicherheitseinrichtungen
· Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
· Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Hochwasser
· Brand, Blitzschlag
· Sturm, Hagel
· Frost, Schneedruck
· Diebstahl
Es werden jegliche Kosten ersetzt, die nötig sind, um wieder einen mangelfreien Zustand der Anlage herzustellen. Dazu zählen u.a. Kosten für Ersatzteile, Reparatur-, Montage- und Reisekosten, Dachdeckerarbeiten, Gerüstkosten sowie Einnahmeverluste (bis zu einem bestimmten Umfang).
Zusätzlich wird eine Ertragsgarantie für die vereinbarte Vertragsdauer mitversichert. Die Werte aus einer individuell für Ihre Anlage erstellten Ertragsprognose werden zu 90% als Ertrag garantiert.
Haftpflichtschäden, die durch die Anlage verursacht werden, sind jedoch nicht versichert und müssen durch eine Haftpflichtversicherung des Betreibers abgedeckt werden.
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