Informationen zur Finanzierung und Förderung von Solaranlagen
elektro

100.000-Dächer-Programm

Achtung: Das Programm ist zum 30.6.2003 ausgelaufen.

Gesetzesgrundlage:
Sie erhalten ein zinsverbilligtes Darlehen für den Bau Ihrer Solaranlage (sämtliche Investitionskosten) ab einer Leistung von 1 kWp.

Mit dem Vorhaben dürfen Sie vor Antragstellung noch nicht begonnen haben. Auf Antrag kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewährt werden. Die Photovoltaikanlage muss auf baulichen Flächen errichtet oder erweitert werden.

Im Rahmen des 100.000-Dächer-Programmes werden keine Darlehen gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung eine Einspeisevergütung für den erzeugten Solarstrom gezahlt wird, die über der Mindestvergütung nach dem EEG liegt.

Die Herkunft der Komponenten ist nicht eingegrenzt. Ausgeschlossen sind Prototypen, Eigenbauanlagen und gebrauchte Anlagen.

Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine, private Stiftungen, Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Unternehmen müssen sich zu 100% im Privatbesitz befinden und weniger als 250 Beschäftigte haben. Ihr Jahresumsatz darf 40 Mio EUR oder ihre Bilanzsumme 27 Mio EUR nicht überschreiten.

Programmkonditionen:
Es wird ein zinsverbilligtes Darlehen gewährt, welches 4,5 % unter dem marktüblichen Zins liegt. Das entspricht derzeit einem Zins von ca. 1,91 % (fest über die gesamte Laufzeit). Bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragsteller/innen werden die Nettoinvestitionskosten (also die Kosten ohne MwSt.) als Bemessungsgrundlage verwendet.

Laufzeit: bis zu 10 Jahren - die ersten 2 Jahre sind tilgungsfrei (anschließend halbjährliche Raten)
Bereitstellungszinssatz: 0,25 % pro Monat, beginnend einen Monat nach Zusagedatum
Kredithöhe:
- max. 6.230 € pro kW für Anlagen bis 5 kW installierter Leistung und max. 3.115 € / kW für den darüber hinausgehenden Leistungsanteil
- Kredithöchstbetrag liegt bei 500.000 Euro (977.915 DM)
Die darüber hinausgehende Summe kann auf dem gleichen Formular im CO2-Minderungsprogramm beantragt werden.
Für Gewerbe ist auch eine Förderung bei der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) durch das DtA-Umweltprogramm möglich (Zins derzeit eff. 5,37 %)

Es entstehen keine Gebühren.

Die Kumulation mit anderen Zuschuß-Förderprogrammen ist möglich, soweit die Gesamtförderung nicht die Investitionskosten übersteigt und die Förderung, mit der kumuliert werden soll, dies nicht ausschließt.

So erhalten Sie die Fördermittel
Die Gelder werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung gestellt und von den örtlichen Kreditinstituten (Hausbanken) weitergeleitet, so dass Sie bei der Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl einen Antrag auf Förderung stellen können. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Investition mit dem bei den Kreditinstituten vorrätigen Formular (KfW 141660). Für die Bearbeitung genügen die auf dem Antragsformular einzugebenden Angaben.

Die Rückzahlung erfolgt ab dem 3. Jahr in 16 Halbjahresraten.

Sicherheiten für den Kredit müssen der Hausbank gegenüber erbracht werden, deren Art im Ermessen der Hausbank liegt. Eventuell ist die Eintragung einer Grundschuld nötig. Auf Antrag kann die KfW eine Haftungsfreistellung über 50 % gewähren.

Das Darlehen erhalten Sie nach Antragstellung und Prüfung zu dem oben genannten jeweiligen Anteil an den Investitionskosten. Innerhalb von 9 Monaten nach Auszahlung des Darlehens müssen Sie den Verwendungsnachweis (unterzeichnetes Formular KfW 140510) bei der durchleitenden Bank vorlegen. Jährlich sind außerdem die im letzten Jahr produzierten und eingespeisten kWh sowie Angaben zu Betriebsstörungen im Formblatt 140520 nachzuweisen.

Die Zuschussvariante:
Die Hausbank kann dem Kunden anstelle des Kredites den Förderwert als Zuschuss ( ca. 25 % des ihm zustehendes Kredites) ausbezahlen. Die Bank erhält von der KfW den zinsverbilligten Kredit und verwendet das Geld anderweitig. Diese Variante kann jedoch nicht bei allen Banken in Anspruch genommen werden.

Kredit-Informationen erhältlich bei
KfW
Palmengarten 5-9
60325 Frankfurt
Info-Telefon: 0180 / 1335577
Fax-Abruf unter : 0180 / 2312355
www.kfw.de
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